Anmeldung

Informationen zur Anmeldung finden Sie  hier. 

Fotolia 59747349 XSFür die Abnahme der Prüfungen ist das Südwestfälische Studieninstitut für kommunale Verwaltung zuständig.

Zwischenprüfung

Zielsetzung:
Die Zwischenprüfung soll den Ausbildungs- bzw. Leistungsstand der Auszubildenden zeigen und ihnen die Möglichkeit geben, Defizite im Hinblick auf die Abschlussprüfung rechtzeitig ausgleichen zu können, indem mögliche Fördermaßnahmen eingeleitet bzw. erarbeitet werden. Sie soll die Ausbildungsqualität sichern und den Ernstfall Abschlussprüfung üben (Stressfaktor, Wissensfülle etc.).

Zeitpunkt:
Die Zwischenprüfung wird in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres abgelegt.

Wichtig:
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungskriterium für die spätere Abschlussprüfung. Das Ergebnis der Zwischenprüfung ist dabei ohne Bedeutung. Da die Zwischenprüfung nur einmal jährlich stattfindet, bedeutet eine Nichtteilnahme in der Mittelstufe (z.B. aufgrund von Krankheit), dass die Ausbildungszeit nicht auf 2,5 Jahre verkürzt werden kann.

Abschlussprüfung

Voraussetzungen für die Zulassung:

  • das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft
  • die Teilnahme an der Zwischenprüfung
  • die rechtzeitige Anmeldung

Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen/ fachpraktischen Prüfung. Am Tag des Bestehens der mündlichen Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis.

Weitere Informationen zur Prüfungsordnung und zu Prüfungsterminen sind beim Südwestfälischen Studieninstitut in Hagen zu finden.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.