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Betriebliche Ausbildung

Fotolia 58450774 XSWährend der ersten beiden Ausbildungsjahre werden im Betrieb die Grundlagen der „Büro- und Geschäftsprozesse“ vermittelt. In der Ausbildungsordnung gehört dieser Bereich des Abschnittes A zu den „berufsprofilgebenden Qualifikationen“, den Kernqualifikationen die verpflichtend für alle Auszubildenden sind. Zu den Büroprozessen zählt das Informationsmanagement und die Informationsverarbeitung, die bürowirtschaftlichen Abläufe sowie die Koordinations- und Organisationsaufgaben. Zu den Geschäftsprozessen zählen die Kundenbeziehungsprozesse, die Auftragsbearbeitung und Nachbearbeitung, die Beschaffung von Material und externen Dienstleistungen, personalbezogene Aufgaben sowie die Steuerung und Kontrolle.

Im dritten Ausbildungsjahr vertiefen die Auszubildenden anschließend 2, wenn gewünscht, auch 3 dieser 10 Wahlqualifikationen als Schwerpunkte von jeweils 5 monatiger Dauer, in denen die Auszubildenden intensiv in die Tätigkeiten eingewiesen werden. Welche Schwerpunkte das sind, legt der Arbeitgeber fest. Zu diesen betrieblichen Wahlqualifikationen gemäß Abschnitt B der Ausbildungsordnung gehören:

  • Auftragssteuerung und -koordination
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
  • Einkauf und Logistik
  • Marketing und Vertrieb
  • Personalwirtschaft
  • Assistenz und Sekretariat
  • Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement

Für den öffentlichen Dienst:

  • Öffentliche Finanzwirtschaft
  • Verwaltung und Recht

 

 

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